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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilergebnisplan

Der Teilergebnisplan (auch: Teilergebnishaushalt) ist in einem doppischen Haushaltsplan eines von zwei Elementen eines Teilplans. Der Teilergebnisplan ist die entsprechende Planungskomponente zur Teilergebnisrechnung. Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz erfolgt der Aufbau der Teilergebnispläne analog zur Struktur des Ergebnisplans. Zusätzlich können Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen erfasst werden. Hinsichtlich seines Aufbaus entspricht der Teilergebnisplan ebenfalls der Teilergebnisrechnung. Ein Teilergebnisplan stellt einen Budgetrahmen für die (ordentlichen) Erträge und Aufwendungen des betreffenden Teilbereichs (z.B. Produktbereich, Produktgruppe, Produkt) dar.

Für die konkrete Ausgestaltung der Teilergebnispläne haben die einzelnen Länder in ihrem kommunalen Haushaltsrecht unterschiedliche Vorgaben gemacht. So sind z.B. in Baden-Württemberg bei der Aufstellung des Teilergebnisplans zusätzlich kalkulatorische Kosten und deren Ergebnisvortag aus dem Vorjahr aufzuführen. In Bayern sind bei der Aufstellung des Teilergebnisplans die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsermächtigungen aufzuführen. Außerdem erfolgt der Hinweis, dass innere Leistungsverrechnungen nach Maßgabe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) abzubilden sind.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Ergebnisplan (doppisch)"
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger