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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Teiletat
Der Begriff Teiletat ist im Kontext der Doppik ein eher
selten gebräuchlicher Ausdruck für einen Teilhaushalt
bzw. einen Teilplan.
In der Kameralistik werden manchmal
Einzelpläne als Teiletats bezeichnet. Auch in diesem
Zusammenhang gilt aber, dass der Begriff eher unüblich ist.
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