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Teiletat
Der Begriff Teiletat ist im Kontext der
Doppik
ein eher selten gebräuchlicher Ausdruck für einen
Teilhaushalt
bzw. einen
Teilplan
.
In der
Kameralistik
werden manchmal
Einzelpläne
als Teiletats bezeichnet. Auch in diesem Zusammenhang gilt aber, dass der Begriff eher unüblich ist.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger