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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teiletat

Der Begriff Teiletat ist im Kontext der Doppik ein eher selten gebräuchlicher Ausdruck für einen Teilhaushalt bzw. einen Teilplan.

In der Kameralistik werden manchmal Einzelpläne als Teiletats bezeichnet. Auch in diesem Zusammenhang gilt aber, dass der Begriff eher unüblich ist.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger