Der Teilfinanzhaushalt (auch: Teilfinanzplan) ist in einem
doppischenHaushaltsplan eines von zwei Elementen eines
Teilhaushaltes.
Verpflichtende Regelungen zur Aufstellung von Teilfinanzhaushalten
bzw. -plänen existieren im kommunalen doppischen Haushaltsrecht
aller Flächenländer.
Der Teilfinanzhaushalt ist die vorgelagerte Planungskomponente zur
Teilfinanzrechnung.
Der Teilfinanzhaushalt umfasst die geplanten
Ein- und
Auszahlungen des betreffenden Teilbereichs (z.B.
Produktbereich,
Produktgruppe,
Produkt), wobei in einigen Ländern eine weitgehende Beschränkung der auf
Investitionsmaßnahmen und teils auch
Investitionsförderungsmaßnahmen inklusive verschiedener
Salden zulässig ist. Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz
wird für die Teilfinanzhaushalte lediglich die Darstellung der Investitionen vorgegeben.