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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilfinanzhaushalt

Der Teilfinanzhaushalt (auch: Teilfinanzplan) ist in einem kommunalen doppischen Haushaltsplan eines von zwei Elementen eines Teilhaushaltes. Verpflichtende Regelungen zur Aufstellung von Teilfinanzhaushalten bzw. -plänen existieren im kommunalen doppischen Haushaltsrecht aller Flächenländer. Der Teilfinanzhaushalt ist die vorgelagerte Planungskomponente der Teilfinanzrechnung.

Der Teilfinanzhaushalt umfasst die Ein- und Auszahlungen, wobei in einigen Ländern eine weitgehende Beschränkung der auf Investitionsmaßnahmen und teils auch Investitionsförderungsmaßnahmen inklusive verschiedener Salden zulässig ist. Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz wird für die Teilfinanzhaushalte lediglich die Darstellung der Investitionen vorgegeben.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum