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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Teilfinanzhaushalt
Der Teilfinanzhaushalt (auch: Teilfinanzplan) ist in einem kommunalen
doppischen
Haushaltsplan eines von zwei Elementen eines
Teilhaushaltes.
Verpflichtende Regelungen zur Aufstellung von Teilfinanzhaushalten
bzw. -plänen existieren im kommunalen doppischen Haushaltsrecht
aller Flächenländer.
Der Teilfinanzhaushalt ist die vorgelagerte Planungskomponente der
Teilfinanzrechnung.
Der Teilfinanzhaushalt umfasst die
Ein- und
Auszahlungen, wobei in einigen Ländern eine weitgehende Beschränkung der auf
Investitionsmaßnahmen und teils auch
Investitionsförderungsmaßnahmen inklusive verschiedener
Salden zulässig ist. Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz
wird für die Teilfinanzhaushalte lediglich die Darstellung der Investitionen vorgegeben.
Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
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