|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan (auch: Teilfinanzhaushalt) ist in einem kommunalen
doppischen
Haushaltsplan eines von zwei Elementen eines
Teilplans.
Verpflichtende Regelungen zur Aufstellung von Teilfinanzhaushalten
bzw. -plänen existieren im kommunalen doppischen Haushaltsrecht aller Flächenländer.
Der Teilfinanzplan ist die vorgelagerte Planungskomponente der
Teilfinanzrechnung.
Der Teilfinanzplan umfasst die
Ein- und
Auszahlungen, wobei in einigen Ländern eine weitgehende Beschränkung der auf
Investitionsmaßnahmen und teils auch
Investitionsförderungsmaßnahmen inklusive verschiedener
Salden zulässig ist.
Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz wird für die Teilfinanzpläne
lediglich die Darstellung der Investitionen vorgegeben.
Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
|
|