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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilfinanzrechnung

Die Teilfinanzrechnung ist in der Doppik ein Rechnungsabschluss über die im Rechnungsjahr tatsächlich realisierten Aus- und Einzahlungen des jeweiligen Teilbereichs. Teilfinanzrechnungen werden insbesondere für einzelne Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte gebildet. Die Teilfinanzrechnung ist in der Rechnungslegung das Gegenstück zum Teilfinanzhaushalt in der (Haushalts-)Planung.

Die Teilfinanzrechnung ist zusammen mit der Teilergebnisrechnung eine von zwei Komponenten einer Teilrechnung und somit Teil des doppischen Jahresabschlusses.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Finanzrechnung"
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger