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Teilkosten
Bei den Teilkosten handelt es sich um einen speziellen
Kosten
begriff. Die Teilkosten sind eine Sammelbezeichnung für die einem
Kostenträger
zugerechneten
Einzelkosten
bzw.
variablen Kosten
.
Der Teilkostenansatz findet im Rahmen der
Teilkostenrechnung
Anwendung.
Gegensatz:
Vollkosten
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
-
Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger