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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilrechnungen

Teilrechnungen sind Bestandteil des doppischen Jahresabschlusses. Sie lassen sich als Abschlüsse der einzelnen Teilhaushalte interpretieren. In Analogie zu Teilhaushalten werden Teilrechnungen insb. für einzelne Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte gebildet. Teilrechnungen erfüllen damit eine Rechnungslegungsfunktion.

Jede Teilrechnung hat zwei Elemente:
- Teilergebnisrechnung
- Teilfinanzrechnung

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger