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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilrechnungen

Teilrechnungen sind Bestandteil des doppischen Jahresabschlusses. Sie lassen sich als Abschlüsse der einzelnen Teilhaushalte interpretieren.

Jede Teilrechnung hat zwei Elemente:
- Teilergebnisrechnung
- Teilfinanzrechnung

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum