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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilvermögensrechnung

Als Teilvermögensrechnung bezeichnet man eine rudimentäre Bilanz/Vermögensrechnung. Im Gegensatz zur vollständigen Bilanz/Vermögensrechnung, wie sie z.B. in der Doppik aufzustellen ist, weist die Teilvermögensrechnung nicht die vollständigen Vermögensgegenstände und/oder Schulden aus, sondern nur einen Teil. So ist es beispielsweise denkbar, dass eine solche Teilvermögensrechnung auf der Aktivseite nur das Finanzvermögen und auf der Passivseite nur die Geldschulden berichtet.

Die Aufstellung einer Teilvermögensrechnung kann z.B. im Rahmen der Umstellung auf die erweiterte Kameralistik vorgesehen sein. Denkbar ist hierbei, dass die Teilvermögensrechnung dauerhaft in dieser Form aufgestellt wird oder dass die Teilvermögensrechnung einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Aufstellung einer vollständigen Bilanz/Vermögensrechnung darstellt.

Ein Beispiel für eine Teilvermögensrechnung ist die Vermögensrechnung des Bundes, die aktuell (Stand: Vermögensrechnung 2011) noch nicht alle Vermögens- und Schuldenpositionen wertmäßig ausweist. Perspektivisch sollen diese Lücken jedoch größtenteils geschlossen werden, so dass sich die Vermögensrechnung des Bundes der vollständigen Bilanz/Vermögensrechnung schrittweise annähert.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Bundeshaushalten (inkl. Vermögensrechnungen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger