Als Teilzeitbeschäftigte werden in der der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des
Statistischen Bundesamtes diejenigen Beschäftigten bezeichnet, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als
die übliche volle Wochenarbeitszeit eines
Vollzeitbeschäftigten beträgt (einschließlich aller Beschäftigten, die sich in
Altersteilzeit befinden).