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Tiefbau
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Tiefbau
Der Tiefbau umfasst Bauten unterhalb oder unmittelbar auf der Erdoberfläche (etwa im Bereich Versorgung: Strom, Gas, Wasser oder
in den Bereichen Verkehrswege, Landschaftsbau, Kanalisation mit Pump- und Klärwerken). Tiefbauprojekte können einen merklichen
Einfluss auf die
dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit einer Körperschaft haben. Zumindest gilt das dann, wenn den Investitionen
bzw. den Investitionsbereichen keine oder unzureichende öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (insb.
Gebühren) gegenüberstehen,
obgleich das z.B. in den Bereichen Wasser, Abwasser im Sinne des
Äquivalenzprinzips der Fall sein sollte.
Investitionskosten- und
Bauzeiten-Überschreitungen sind im Tiefbaubereich keine Seltenheit. Neben den Investitionskosten fallen regelmäßig
Folgekosten an, die partiell bereits nach wenigen Jahren/Perioden die Investitionskosten übersteigen können. Es empfiehlt sich daher
bei Tiefbauprojekten (in deren Vorlauf) die Folgekosten zu berechnen, diese zu kontrollieren und mit der Bedeutung für die finanzielle
Gesamtsituation abzugleichen.
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