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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Tiefbau

Der Tiefbau umfasst Bauten unterhalb oder unmittelbar auf der Erdoberfläche (etwa im Bereich Versorgung: Strom, Gas, Wasser oder in den Bereichen Verkehrswege, Landschaftsbau, Kanalisation mit Pump- und Klärwerken). Tiefbauprojekte können einen merklichen Einfluss auf die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit einer Körperschaft haben. Zumindest gilt das dann, wenn den Investitionen bzw. den Investitionsbereichen keine oder unzureichende öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (insb. Gebühren) gegenüberstehen, obgleich das z.B. in den Bereichen Wasser, Abwasser im Sinne des Äquivalenzprinzips der Fall sein sollte. Investitionskosten- und Bauzeiten-Überschreitungen sind im Tiefbaubereich keine Seltenheit. Neben den Investitionskosten fallen regelmäßig Folgekosten an, die partiell bereits nach wenigen Jahren/Perioden die Investitionskosten übersteigen können. Es empfiehlt sich daher bei Tiefbauprojekten (in deren Vorlauf) die Folgekosten zu berechnen, diese zu kontrollieren und mit der Bedeutung für die finanzielle Gesamtsituation abzugleichen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger