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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Tochterorganisationen, assoziierte
Der Begriff assoziierte Tochterorganisation entstammt dem
doppischen
Haushaltsrecht für die Kommunen in Thüringen. Dort versteht man unter assoziierten
Tochterorganisation Organisationen, über die die Kommune einen maßgeblichen Einfluss ausübt.
Einen maßgeblichen Einfluss übt die Kommune über die Tochterorganisation nach dieser
Definition dann aus, wenn ihr mehr als der fünfte Teil der Stimmrechte als
Gesellschafter oder Mitglied zusteht, und diese Einflussmöglichkeiten der
Gemeinde nicht durch Vereinbarungen beschränkt sind.
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