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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Transaktionskosten-Ansatz

Beim Transaktionskosten-Ansatz handelt es sich um eine Theorie zur Begründung der Existenz von Märkten einerseits und Unternehmen als hierarchisches Konstrukt (hierunter fallen im Grundsatz alle hierarchisch aufgebauten Organisationen, d.h. sowohl privatwirtschaftliche Unternehmen als auch öffentliche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen) andererseits. Hintergrund ist die Frage, weshalb man überhaupt Unternehmen braucht, zumal ja theoretisch auch der Markt alle Transaktionen/Leistungsaustausche ohne Unternehmen organisieren könnte. Dies führt wiederum im Kern zu der Frage, in welchen Fällen in einer Marktwirtschaft die Allokation von Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Sachmittel, Finanzmittel usw.) über Märkte und in welchen Fällen über Unternehmen organisiert wird. Auf Märkten erfolgt die Faktor-Allokation über den Marktpreis, bei Unternehmen erfolgt sie über Anweisungen der jeweiligen Unternehmensinstanzen.

Gemäß Transaktionskosten-Ansatz verursacht die Nutzung des Marktmechanismus für die Transaktionspartner Kosten. Man spricht in diesem Kontext von sog. externen Transaktionskosten (auch: Marktbenutzungskosten). Unter diese externen Transaktionskosten fallen folgende Kosten:
- Ex-ante-Transaktionskosten (Anbahnungskosten, Vereinbarungskosten)
- Ex-post-Transaktionskosten (Kontroll- und Durchsetzungskosten, Nichteinhaltungskosten,
  Anpassungskosten, Fehlanpassungskosten)

Bei den Ex-ante-Transaktionskosten handelt es sich um Kosten, die vor dem Vertragsabschluss entstehen. Die Ex-ante-Transaktionskosten setzen sich zusammen aus den Anbahnungskosten und den Vereinbarungskosten. Anbahnungskosten sind Kosten für die Beschaffung von Informationen zu den Marktverhältnissen, zu denkbaren Transaktionspartner sowie zu deren Transaktionskonditionen. Vereinbarungskosten sind all diejenigen Kosten, die im Rahmen der Vertragsverhandlungen und des Vertragsabschlusses anfallen.

Unter Ex-post-Transaktionskosten versteht man den Oberbegriff für alle Kosten, die nach Vertragsabschluss anfallen. Hierunter fallen die Kontroll- und Durchsetzungskosten, die Nichteinhaltungskosten, die Anpassungskosten und die Fehlanpassungskosten. Kontroll- und Durchsetzungskosten sind Kosten für die Überwachung der Vertragseinhaltung seitens der Transaktionspartner bzw. Kosten für die Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche im Falle von Abweichungen von der Vereinbarung. Als Nichteinhaltungskosten bezeichnet man Kosten, die aufgrund der vollständigen oder teilweisen Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarung entstehen (z.B. geringe Produktqualität, Nichtlieferung des Produktes). Unter Anpassungskosten versteht man Kosten zur nachträglichen Änderung des betreffenden Vertrags. Der Begriff der Fehlanpassungskosten bezeichnet alle Kosten, die aus Fehlern in der nachträglichen Anpassung des Vertrags entstehen.

Im Grundsatz sind die Transaktionspartner zwar bestrebt, Ex-post-Transaktionskosten zu vermeiden. Gleichwohl lassen sich vorab aber nicht alle möglichen, zukünftigen Ereignisse vorausahnen und in die Vertragsgestaltung integrieren. Die beiden Arten von Transaktionskosten beeinflussen sich darüber hinaus in Teilen gegenseitig. Versucht beispielsweise ein Transaktionspartner die Ex-ante-Transaktionskosten zu reduzieren, indem er bei der Informationssuche nur oberflächlich vorgeht, so kann dies entsprechend (deutlich) höhere Ex-post-Transaktionskosten hervorrufen (z.B. aufgrund unzureichender Informationsbeschaffung wurde "falscher" Transaktionspartner gewählt; daher entstehen nun beispielsweise höhere Kontroll-, Durchsetzungs- und Nichteinhaltungskosten).

Transaktionskosten werden indes nicht nur vom Markt-Arrangement verursacht. Auch die Variante der Organisation des Leistungsaustausches über Unternehmen als hierarchisches Konstrukt verursacht Transaktionskosten. Man spricht hier von sog. internen Transaktionskosten (auch: Koordinationskosten, Organisationskosten). Im Unternehmen entstehen z.B. Transaktionskosten für die Koordination der Aktivitäten der Unternehmensangehörigen, für den Informationsfluss im Unternehmen sowie die Kontrolle der Tätigkeit der Unternehmensangehörigen.

Hinsichtlich der Anzahl abgewickelter Transaktionen wird davon ausgegangen, dass bei geringer Anzahl Transaktionen das Unternehmens-Arrangement geringere Transaktionskosten verursacht als das Markt-Arrangement. Grund ist, dass kleine Unternehmen annahmegemäß noch relativ einfach zu koordinieren sind, während der Markt bei geringer Transaktionsanzahl z.B. anfangs noch hohe Kosten der Informationsbeschaffung, Vertragsgestaltung verursacht (z.B. aufgrund geringer Erfahrungswerte).

Hinsichtlich der Veränderung der Transaktionskosten mit zunehmender Anzahl an Transaktionen gilt gemäß Transaktionskosten-Ansatz der Grundsatz, dass die internen Transaktionskosten mit der Größe des Unternehmens (d.h. mit der Anzahl unternehmensintern abgewickelter Transaktionen) steigen. So wird davon ausgegangen, dass z.B. die Koordinationskosten mit steigender Unternehmensgröße zunehmen (das Konstrukt "Unternehmen" wird zunehmend unübersichtlich). Im Gegensatz hierzu geht man davon aus, dass die externen Transaktionskosten des Markt-Arrangements mit zunehmender Anzahl an Transaktionen sinken (z.B. größere Erfahrungen in Informationsbeschaffung, Vertragsgestaltung etc.).

Im Ergebnis lässt sich damit als Faustregel festhalten, dass ein Unternehmen Transaktionen so lange intern organisieren wird, wie die internen Transaktionskosten geringer sind als die externen Transaktionskosten eines Markt-Arrangements. Sind die internen Transaktionskosten für eine Transaktion höher als das Markt-Arrangement, wird die Transaktion über den Markt abgewickelt.

Wichtige Autoren im Zusammenhang mit der Entwicklung des Transaktionskosten-Ansatzes sind Ronald Coase und Oliver Williamson.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger