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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Transaktionskosten

Als Transaktionskosten bezeichnet man im Kontext des Transaktionskosten-Ansatzes all diejenigen Kosten, die im Rahmen der Abwicklung von Transaktionen über den Markt (sog. externe Transaktionskosten) oder über hierarchisch organisierte Unternehmen (sog. interne Transaktionskosten) anfallen.

Hinsichtlich der durch das Markt-Arrangement verursachten externen Transaktionskosten wird differenziert zwischen Ex-ante-Transaktionskosten (Kosten, die vor Vertragsabschluss anfallen) und Ex-post-Transaktionskosten (Kosten, die nach Vertragsabschluss anfallen). Unter die Ex-ante-Transaktionskosten fallen die Anbahnungskosten und die Vereinbarungskosten. Die Ex-post-Transaktionskosten setzen sich zusammen aus den Kontroll- und Durchsetzungskosten, den Nichteinhaltungskosten, den Anpassungskosten und den Fehlanpassungskosten.

Interne Transaktionskosten sind Transaktionskosten, die beispielsweise für die Koordination der Aktivitäten der Unternehmensangehörigen, für den Informationsfluss im Unternehmen sowie die Kontrolle/Überwachung der Tätigkeit der Unternehmensangehörigen anfallen.

Transaktionen werden gemäß des Transaktionskosten-Ansatzes über den Markt organisiert, sofern die externen Transaktionskosten niedriger sind als die internen Transaktionskosten. Im umgekehrten Fall werden die betreffenden Transaktionen über Unternehmen abgewickelt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger