Transferausgaben sind
Ausgaben der öffentlichen Hand, die getätigt werden, ohne dass der Empfänger der Transferleistungen eine Gegenleistung erbringen muss. Transferausgaben
führen somit zu einer Umverteilung von Kaufkraft. Reale Ressourcen werden indes nicht in Anspruch genommen. Dies unterscheidet die Transferausgaben von den
Realausgaben.
Beispiele für Transferausgaben:
Subventionen, Sozialleistungen.