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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Transferausgaben

Transferausgaben sind Ausgaben der öffentlichen Hand, die getätigt werden, ohne dass der Empfänger der Transferleistungen eine Gegenleistung erbringen muss. Transferausgaben führen somit zu einer Umverteilung von Kaufkraft. Reale Ressourcen werden indes nicht in Anspruch genommen. Dies unterscheidet die Transferausgaben von den Realausgaben.

Beispiele für Transferausgaben: Subventionen, Sozialleistungen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger