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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Transfererträge
Unter Transfererträgen versteht man einen Oberbegriff für alle Erträge,
denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Transfererträge zählen zu den
ordentlichen Erträgen.
Beispiele für Transfererträge sind: Steuererträge, Erträge aus Zuweisungen.
Transfererträge werden in der Doppik im Ergebnishaushalt geplant.
Realisierte Transfererträge werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.
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