Die Transferquote eines Staates
(Gebietskörperschaften inkl.
Sozialversicherungen) bezeichnet im volkswirtschaftlichen Sinne das Verhältnis der gesamten,
an private Haushalte und Unternehmen geleisteten, staatlichen Transferzahlungen (z.B. Sozialhilfe,
Subventionen) zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt.