Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » T » Transparenz

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Transparenz

Der Begriff der Transparenz bezeichnet im Kontext der öffentlichen Haushalts- und Finanzpolitik einen Zustand, der durch freie Information, Partizipation und Rechenschaft im Sinne einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren von Politik, Verwaltung und Bürgern geprägt ist.

Konkret verlangt der Grundsatz der Transparenz im Bereich der Informationsbereitstellung beispielsweise: Beispiele für Ansätze zur besseren Visualisierung von Finanzdaten sind Schuldenuhren, Haushaltsbroschüren und offene Haushaltsprojekte. Im Kontext der Beteiligung der Bürger an Haushaltsdiskussionen sind auf kommunaler Ebene mancherorts Bürgerhaushalte etabliert worden. Ein Beispiel auf Landesebene zur Einbindung von Bürgern in finanzpolitische Diskussionen ist die Dialogplattform "Finanzdialog des Landes Sachsen-Anhalt".

Auch verschiedene Reformprojekte im öffentlichen Sektor zielen darauf ab, die Transparenz der öffentlichen Finanzen zu verbessern. So soll beispielsweise durch Einführung des neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) - im Vergleich zur traditionellen Kameralistik - die Transparenz der Finanzlage verbessert werden, da u.a. erstmals das komplette Vermögen (Sachanlagevermögen, Finanzvermögen und immaterielle Vermögensgegenstände) erfasst, bewertet und berichtet wird (Bilanz). Auch wird die Verschuldungssituation vollständiger dargestellt, weil z.B. neben den Geldschulden auch die Rückstellungen ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass durch Abbildung von Aufwand und Ertrag erstmalig Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen einander gegenüber gestellt werden, was die Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik ermöglicht (Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung). Diese ist per Definition erreicht, wenn die Erträge des Haushaltsjahrs regelmäßig mindestens ausreichen, um die Aufwendungen in voller Höhe zu decken. Andernfalls (d.h. Aufwendungen größer als Erträge) wird definitionsgemäß in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Hinzu kommen Transparenzsteigerungen durch die erstmalige Aufstellung von Gesamt- bzw. Konzernabschlüssen. Diese berichten die Finanzdaten des Kernhaushalts zum ersten Mal in konsolidierter Form zusammen mit den Finanzdaten der ausgelagerten Einheiten und erhöhen somit die Vergleichbarkeit mit Körperschaften mit einem anderen Auslagerungsgrad sowie zeichnen (in Ergänzung zum weiterhin aufgestellten Beteiligungsbericht) erstmals ein Gesamtbild des "Konzerns Gebietskörperschaft". Weitere Transparenzvorteile erhofft man sich bei der Doppik z.B. auch durch den Übergang von der titelorientierten zur produktorientierten Haushaltsgliederung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Haushaltsbroschüren
- Linksammlung zu offenen Haushaltsprojekten
- Linksammlung zu Bürgerhaushalten
- Haushaltsreformen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland



Weitere Informationen:
» Finanzdialog des Landes Sachsen-Anhalt


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger