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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Unterausschuss "Reform des Gemeindehaushaltsrechts" (UARG)

Der Unterausschuss "Reform des Gemeindehaushaltsrechts" (UARG) war ein von der Innenministerkonferenz im Mai 1998 eingesetzter nichtständiger Unterausschuss des Arbeitskreises III "Kommunale Angelegenheiten". Der UARG verfolgte vor allem das Ziel, Musterentwürfe für die Reform des kommunalen Haushaltsrechts in Deutschland zu erarbeiten.

Siehe hierzu auch:
- Beschlüsse der Innenministerkonferenz

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum