Als Überhangpersonal bezeichnet man Bedienstete, die an der bisherigen Dienststelle bzw. in der bisherigen Behörde einer
öffentlichen Verwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung dieser Behörde nicht mehr benötigt werden. Das Überhangpersonal
kann daher an anderer Stelle eingesetzt werden.