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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Überkipper

Überkipper (auch: Rechnungsüberkipper) sind schon im abgelaufenen Haushaltsjahr fällige Rechnungen, die erst im folgenden Haushaltsjahr beglichen werden (können). Überkipper können z.B. entstehen, wenn Rechnungen erst zu einem so späten Zeitpunkt im Haushaltsjahr fällig gestellt werden, dass vor dem Hintergrund des Verwaltungsaufwands zur Prüfung der Rechnung und zur Anordnung der Zahlung durch Ablauf des Haushaltsjahrs eine rechtzeitige Zahlung nicht mehr erfolgen kann.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger