Überkipper (auch: Rechnungsüberkipper) sind schon im abgelaufenen
Haushaltsjahr fällige Rechnungen,
die erst im folgenden Haushaltsjahr beglichen werden (können). Überkipper können z.B. entstehen,
wenn Rechnungen erst zu einem so späten Zeitpunkt im Haushaltsjahr fällig gestellt werden, dass vor dem Hintergrund des Verwaltungsaufwands
zur Prüfung der Rechnung und zur
Anordnung der Zahlung durch Ablauf des Haushaltsjahrs eine rechtzeitige Zahlung nicht mehr erfolgen kann.