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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Überschuldung

Die Überschuldung bezeichnet den Zustand, dass das gesamte Vermögen eines Schuldners die Summe seiner ausstehenden Schulden nicht mehr deckt.

Eine Gebietskörperschaft gilt entsprechend formell als überschuldet, wenn das gesamte in der Bilanz ausgewiesene Vermögen kleiner ist, als das Fremdkapital. Das Eigenkapital ist in diesem Falle negativ und wird als "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum