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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Überschuldung

Die Überschuldung bezeichnet den Zustand, dass das gesamte Vermögen eines Schuldners die Summe seiner ausstehenden Schulden nicht mehr deckt.

Eine Gebietskörperschaft gilt entsprechend formell als überschuldet, wenn das gesamte in der Bilanz ausgewiesene Vermögen kleiner ist, als das Fremdkapital. Das Eigenkapital ist in diesem Falle negativ und wird als "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger