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Überschuss von Teilabschlüssen
Als Überschuss von Teilabschlüssen bezeichnet man in der
Kameralistik
denjenigen Betrag, um den die
Einnahmen
die
Ausgaben
eines Teilabschlusses übersteigen. In der
Haushaltsrechnung
sind ferner
Haushaltsreste
zu berücksichtigen.
Gegensatz:
Zuschussbedarf von Teilabschlüssen
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger