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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Überschuss von Teilabschlüssen

Als Überschuss von Teilabschlüssen bezeichnet man in der Kameralistik denjenigen Betrag, um den die Einnahmen die Ausgaben eines Teilabschlusses übersteigen. In der Haushaltsrechnung sind ferner Haushaltsreste zu berücksichtigen.

Gegensatz: Zuschussbedarf von Teilabschlüssen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger