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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Umlaufvermögen (UV)
Das Umlaufvermögen (UV) bezeichnet diejenigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Unternehmen bzw. der öffentlichen Verwaltung zu dienen.
Zum Umlaufvermögen gehören u.a. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.
Das Umlaufvermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Hinsichtlich der Frist, für die das Umlaufvermögen im Unternehmen bzw. in der öffentliche Verwaltung gebunden ist, wird manchmal auch eine Untergliederung in kurz- und langfristiges Umlaufvermögen vorgenommen.
Sinn und Zweck dieser Trennung ist u.a. die Berücksichtigung des Umstands, dass Betriebe dauerhaft sog. eiserne Bestände an Rohstoffen halten, um z.B. Lieferengpässen vorzubeugen.
Gegensatz: Anlagevermögen.
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