|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch: Mehrwertsteuer) ist eine Gemeinschaftsteuer, deren Steuergegenstand der von einem Verkäufer getätigte Umsatz durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen darstellt. Das Steueraufkommen steht anteilig Bund, Ländern und Kommunen zu.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können ihre Umsatzsteuerlast mindern, indem sie sog. Vorumsätze bzw. die hierbei gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und verrechnen.
Siehe hierzu auch:
- Umsatzsteuer-Statistik

Weitere Informationen:
» Umsatzsteuergesetz (UStG)
|
|