Die Untergliederungen sind die dritthöchste Gliederungsebene im neuen österreichischen Bundeshaushalt. Die Untergliederungen werden ressortspezifisch angelegt (z.B. 01 Präsidentschaftskanzlei, 03 Verfassungsgerichtshof). Für jede Untergliederung ist jeweils ein
haushaltsleitendes Organ zuständig.
Den Untergliederungen sind die
Rubriken hierarchisch übergeordnet. Untergliederungen werden sachorientiert in eines oder mehrere
Globalbudgets (ca. 1-5 Globalbudgets je Untergliederung) unterteilt.
Die im
Bundesfinanzrahmengesetz festgeschriebenen
Auszahlungsobergrenzen sind auf Untergliederungsebene für einen Zeitraum von einem Jahr verbindlich. Falls ein
Doppelhaushalt aufgestellt wird, haben die Auszahlungsobergrenzen auf einen Zeitraum von zwei Jahren verbindlichen Charakter.
Das Pendant zu den neuen Untergliederungen in der alten Budgetstruktur (bis 2012) sind die Budgetkapitel.