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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Untergliederung

Die Untergliederungen sind die dritthöchste Gliederungsebene im neuen österreichischen Bundeshaushalt. Die Untergliederungen werden ressortspezifisch angelegt (z.B. 01 Präsidentschaftskanzlei, 03 Verfassungsgerichtshof). Für jede Untergliederung ist jeweils ein haushaltsleitendes Organ zuständig.

Den Untergliederungen sind die Rubriken hierarchisch übergeordnet. Untergliederungen werden sachorientiert in eines oder mehrere Globalbudgets (ca. 1-5 Globalbudgets je Untergliederung) unterteilt.

Die im Bundesfinanzrahmengesetz festgeschriebenen Auszahlungsobergrenzen sind auf Untergliederungsebene für einen Zeitraum von einem Jahr verbindlich. Falls ein Doppelhaushalt aufgestellt wird, haben die Auszahlungsobergrenzen auf einen Zeitraum von zwei Jahren verbindlichen Charakter.

Das Pendant zu den neuen Untergliederungen in der alten Budgetstruktur (bis 2012) sind die Budgetkapitel.

Siehe hierzu auch:
- Budgetstruktur des Bundes (Österreich)
- Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger