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Unternehmen, beliehenes
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Unternehmen, beliehenes
Der Begriff des beliehenen Unternehmens bezeichnet ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das von einer öffentlichen Verwaltung
zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beauftragt wird und dem zugleich die dafür notwendigen Hoheitsrechte übertragen werden.
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