Unter öffentlichen Unternehmen werden Unternehmen verstanden, die ganz oder teilweise im Eigentum einer öffentlichen
Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Kommunen) stehen. Öffentliche Unternehmen erbringen öffentliche Aufgaben
(z.B. ÖPNV, Straßenreinigung, Wasserversorgung,
Regionalmanagement,
Stadtmarketing).
Öffentliche Unternehmen können rechtlich selbstständig oder rechtlich unselbstständig sein. Zuweilen wird von
öffentlichen Unternehmen nur dann gesprochen, wenn ausschließlich und explizit die rechtlich selbstständigen
Unternehmen angesprochen sind. Öffentliche Unternehmen können grundsätzlich eine öffentlich-rechtliche oder
privatrechtliche Rechtsform haben.
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen rechtlich selbstständiger öffentlicher Unternehmen sind:
- Anstalt des öffentlichen Rechts (z.B. ARD, ZDF, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Sparkassen)
- Stiftung des öffentlichen Rechts (z.B. Universität Göttingen, Hamburger Museums-Stiftung)
- Zweckverbände (z.B. Abwasserzweckverband)
Darüber hinaus können öffentliche Unternehmen auch die üblichen privatrechtlichen Rechtsformen haben, d.h. z.B.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), GmbH & Co. KG, AG & Co. KG etc.
Beispiele für öffentliche Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform sind:
- Deutsche Bahn AG
- HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH
- Messe Frankfurt GmbH
- Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung und
Stadtentwicklung Göttingen mbH
Im Kontext der Rechtsform öffentlicher Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl der Rechtsform im Ermessen der
Trägerkörperschaft liegt. Ein städtisches Krankenhaus kann folglich z.B. in Stadt A als GmbH und in Stadt B als Eigenbetrieb geführt werden.