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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Unternehmen, öffentliche
Unter öffentlichen Unternehmen werden Betriebe des Bundes und
der Länder sowie kommunale Betriebe und Einrichtungen,
die nach dem Eigenbetriebsrecht oder sonstigen Vorschriften
als Sondervermögen geführt werden, verstanden.
Zuweilen wird von öffentlichen Unternehmen aber auch dann gesprochen,
wenn ausschließlich und explizit die rechtlich selbstständigen
Unternehmen angesprochen sind.
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