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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Unternehmen, öffentliche

Unter öffentlichen Unternehmen werden Betriebe des Bundes und der Länder sowie kommunale Betriebe und Einrichtungen, die nach dem Eigenbetriebsrecht oder sonstigen Vorschriften als Sondervermögen geführt werden, verstanden.

Zuweilen wird von öffentlichen Unternehmen aber auch dann gesprochen, wenn ausschließlich und explizit die rechtlich selbstständigen Unternehmen angesprochen sind.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum