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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Unternehmen, verbundene

Unter dem Begriff verbundene Unternehmen werden all diejenigen Unternehmen zusammengefasst, an denen die betrachtete Gebietskörperschaft Stimmanteile von mindestens 50 Prozent hält.

Zum Zweck der Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses werden der Jahresabschluss der Kernverwaltung der Gebietskörperschaft, die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen, sowie die Jahresabschlüsse aller anderen in den Gesamt-/Konzernabschlusses einzubeziehenden, ausgelagerten Einheiten konsolidiert.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum