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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Unternehmen, verbundene
Unter dem Begriff verbundene Unternehmen werden all diejenigen Unternehmen
zusammengefasst, an denen die betrachtete Gebietskörperschaft Stimmanteile
von mindestens 50 Prozent hält.
Zum Zweck der Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses werden der Jahresabschluss
der Kernverwaltung der Gebietskörperschaft, die Jahresabschlüsse der verbundenen
Unternehmen, sowie die Jahresabschlüsse aller anderen in den Gesamt-/Konzernabschlusses
einzubeziehenden,
ausgelagerten Einheiten konsolidiert.
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