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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber Dritten, wie z.B. ein Kredit bei einer Bank. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Verbindlichkeiten bilden einen Teil des Fremdkapitals. In der Regel sind Verbindlichkeiten dem Grunde und der Höhe nach gewiss.

Hinsichtlich der Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsfrist wird unterschieden zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten. Die Gliederung der Fristigkeiten wird häufig wie folgt vorgenommen:
- kurzfristige Verbindlichkeiten: bis 1 Jahr
- mittelfristige Verbindlichkeiten: 1-5 Jahre
- langfristige Verbindlichkeiten: über 5 Jahre

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten werden z.T. aus Vereinfachungsgründen zusammengefasst.

Gegensatz: Forderungen.

Siehe auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Bewertung von Verbindlichkeiten/Schulden

Blog-Einträge zum Thema:
- Schulden in der kommunalen Doppik (Blog-Eintrag vom 20.3.2011)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum