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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verbindlichkeitsfunktion

Die Verbindlichkeitsfunktion ist eine Budgetfunktion. Das Haushaltsgesetz ermächtigt die Verwaltung zur Ausführung des Haushaltes. Damit einher geht die Festlegung des finanziellen Rahmens für das Verwaltungshandeln. Durch den parlamentarischen Beschluss wird der Haushalt für die Exekutive verbindlich. Die Verwaltung ist an die Budgetvorgaben gebunden. Dieser Zusammenhang wird als Verbindlichkeitsfunktion bezeichnet.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum