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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Verbindlichkeitsfunktion
Die Verbindlichkeitsfunktion ist eine
Budgetfunktion. Das
Haushaltsgesetz ermächtigt die Verwaltung zur
Ausführung des
Haushaltes. Damit einher geht die Festlegung des
finanziellen Rahmens für das Verwaltungshandeln. Durch den
parlamentarischen Beschluss wird der Haushalt für die
Exekutive verbindlich. Die Verwaltung ist an die
Budgetvorgaben
gebunden. Dieser Zusammenhang wird als Verbindlichkeitsfunktion
bezeichnet.
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