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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verbindlichkeitsrückstellung

Verbindlichkeitsrückstellungen sind eine Form der Rückstellungen. Sie sind gemäß §249 Abs.1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung zu bilden. Verbindlichkeitsrückstellungen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.

Beispiel: Pensionsrückstellungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger