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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verbindlichkeitsrückstellung

Verbindlichkeitsrückstellungen sind eine Form der Rückstellungen. Sie sind gemäß §249 Abs.1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung zu bilden. Verbindlichkeitsrückstellungen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.

Beispiel: Pensionsrückstellungen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum