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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Verbrauchsgüter
Verbrauchsgüter sind Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb bzw. dem Verwaltungsprozess zu dienen. Sie werden in der Bilanz im Umlaufvermögen erfasst.
Gegensatz: Gebrauchsgüter.
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