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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Beim Verfahren bei einem übermäßigen Defizit handelt es sich um ein Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein EU-Mitglied mit seinem Haushalt die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegte Defizitgrenze von 3 Prozent des BIP überschreitet.

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit setzt sich aus mehreren Schritten zusammen. Hierzu zählen auch mögliche Sanktionen, um das EU-Mitglied dazu zu bringen, das Haushaltsdefizit unter Kontrolle zu bringen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten



Weitere Informationen:
» Europäische Union: Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger