Verfügungsmittel sind finanzielle Mittel, über die in Gemeinden der Bürgermeister zu dienstlichen Zwecken verfügen kann.
Sie sind weder deckungsfähig, noch
übertragbar. Ein Überschreiten der Verfügungsmittel ist nicht zulässig.
Auf Ebene der Gemeindeverbände sowie auf Bundes- und Landesebene (z.B. bei den Ministern)
ist das Institut der Verfügungsmittel ebenfalls bekannt und wird dort ebenso restriktiv
gehandhabt.