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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Verfügungsmittel
Verfügungsmittel sind
finanzielle Mittel
, über die der Bürgermeister zu dienstlichen Zwecken verfügen kann. Sie sind weder
deckungsfähig
, noch
übertragbar
. Ein Überschreiten der Verfügungsmittel ist nicht zulässig.
Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters werden in der
Doppik
im
Ergebnishaushalt
veranschlagt. In der
Kameralistik
erfolgt die
Veranschlagung
im
Verwaltungshaushalt
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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