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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verfügungsmittel

Verfügungsmittel sind finanzielle Mittel, über die der Bürgermeister zu dienstlichen Zwecken verfügen kann. Sie sind weder deckungsfähig, noch übertragbar. Ein Überschreiten der Verfügungsmittel ist nicht zulässig.

Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters werden in der Doppik im Ergebnishaushalt veranschlagt. In der Kameralistik erfolgt die Veranschlagung im Verwaltungshaushalt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum