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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verfügungsmittel

Verfügungsmittel sind finanzielle Mittel, über die in Gemeinden der Bürgermeister zu dienstlichen Zwecken verfügen kann. Sie sind weder deckungsfähig, noch übertragbar. Ein Überschreiten der Verfügungsmittel ist nicht zulässig.

Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters werden in der Doppik im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt veranschlagt. In der Kameralistik erfolgt die Veranschlagung im Verwaltungshaushalt.

Auf Ebene der Gemeindeverbände sowie auf Bundes- und Landesebene (z.B. bei den Ministern) ist das Institut der Verfügungsmittel ebenfalls bekannt und wird dort ebenso restriktiv gehandhabt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum