Als psychologische Vergeblichkeitsfalle wird eine Situation
bezeichnet, in der die Mandats- und Verantwortungsträger einer
Gebietskörperschaft z.B. aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit nicht mehr daran glauben, dass ein
Haushaltsausgleich der Gebietskörperschaft allein aus eigener Kraft gelingen kann,
obgleich das anhand objektiver Kriterien als möglich erscheint.