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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verlust

Der Verlust bezeichnet die negative Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen in der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Im Falle eines Verlusts sind die Erträge also geringer als die Aufwendungen.

Verluste verringern das Eigenkapital in der Bilanz.

Im Kontext der öffentlichen Kernverwaltung ist der Begriff Verlust eher unüblich. Man spricht in diesem Zusammenhang i.d.R. eher vom Jahresfehlbetrag. Der Jahresfehlbetrag ist der negative Saldo der doppischen Ergebnisrechnung.

Gegensatz: Gewinn.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum