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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Verlustantizipation
Der handelsrechtliche Grundsatz der Verlustantizipation besagt, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, vorwegzunehmen sind. Bei der Verlustantizipation handelt es sich um eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips.
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