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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vermögen, nicht-realisierbares

Das nicht-realisierbare Vermögen (auch: Verwaltungsvermögen) ist derjenige Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens, der entweder im Gemeingebrauch steht oder zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben benötigt wird. Das nicht-realisierbare Vermögen kann somit nicht kurzfristig veräußert werden, ohne die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu beeinträchtigen.

Beispiele: Straßen, Schulgebäude, Rathaus.

Eine Trennung des kommunalen Vermögens in realisierbares Vermögen und nicht-realisierbares Vermögen ist z.B. in Niedersachsen möglich. Andere Länder wie z.B. Nordrhein-Westfalen trennen das Vermögen in Anlage- und Umlaufvermögen.

Gegensatz: realisierbares Vermögen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum