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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vermögen, realisierbares

Das realisierbare Vermögen ist derjenige Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens, der veräußert werden kann, ohne die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Kommune damit zu beeinträchtigen.

Beispiele: Wohngebäude, Geldanlagen, Forderungen.

Eine Trennung des kommunalen Vermögens in realisierbares Vermögen und Verwaltungsvermögen ist z.B. in Niedersachsen möglich. Andere Länder, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, trennen das Vermögen in Anlage- und Umlaufvermögen.

Gegensatz: Verwaltungsvermögen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum