Der kamerale Vermögenshaushalt umfasst alle Einnahmen
und Ausgaben, die im kameralen Sinne das Vermögen erhöhen
bzw. mindern. Er ist in der Kameralistik
neben dem Verwaltungshaushalt ein
Bestandteil des Haushaltsplans einer Kommune.
Der Vermögenshaushalt bildet den investiven Teil des Haushaltsplans ab.