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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vermögensnachweis

Beim Vermögensnachweis handelt es sich um einen im kameralen Haushaltsrecht von Bund und Ländern vorgesehenen Nachweis über das Vermögen und die Schulden der jeweiligen staatlichen Gebietskörperschaft.

Der Vermögensnachweis kann u.a. nachfolgende Vermögens- und Schuldenpositionen ausweisen:
- Übersicht über die Schulden
- Bestandsentwicklung bei Bürgschaften und Gewährleistungen
- Übersicht über das Grundvermögen inkl. Angaben über das Verwaltungs- und Finanzvermögen
- mittelbare und unmittelbare Beteiligungen
- Übersicht über ausgereichte Darlehen und deren Rückflüsse

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger