Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » V » Vermögensrechnung (Österreich)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Vermögensrechnung (Österreich)

Die Vermögensrechnung ist in Österreich gemäß neuem Bundeshaushaltsgesetz (2013) eine im Bundesrechnungsabschluss dargestellte Gegenüberstellung von Vermögen sowie Fremdmitteln und Nettovermögen (Ausgleichsposten).

Das Vermögen ist in kurzfristiges und langfristiges Vermögen zu untergliedern. Die Fremdmittel werden ebenfalls in getrennt in kurzfristigen und langfristigen Fremdmitteln dargestellt. In der Vermögensrechnung ist die Zunahme, Abnahme und Wertveränderungen an Vermögen, Fremdmitteln und Nettovermögen (Ausgleichsposten) darzustellen.

Als kurzfristig gilt Vermögen, sofern erwartet wird dass es innerhalb eines Jahres verbraucht oder in liquide Mittel umgewandelt wird (z.B. liquide Mittel, Vorräte, kurzfristige Forderungen). Das übrige Vermögen gilt als langfristiges Vermögen (z.B. Sachanlagevermögen). Fremdmittel sind als kurzfristig zu kategorisieren, wenn die Fälligkeit bei bis zu einem Jahr liegt (z.B. Geldverbindlichkeiten zur Kassenstärkung). Die übrigen Fremdmittel werden zu den langfristigen Fremdmitteln gezählt (z.B. langfristige Finanzschulden).

Die Vermögensrechnung ist vergleichbar mit der Bilanz eines privatwirtschaftlichen Unternehmens.

Siehe auch:
- Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger