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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verschuldung, implizite

Der Begriff der impliziten Verschuldung bezeichnet den (verdeckten) Teil der öffentlichen Verschuldung. Die implizite Verschuldung liegt nicht in verbriefter Form vor. Zur impliziten Verschuldung zählen z.B. die Pensionsverpflichtungen. Die implizite Verschuldung wird in der amtlichen Schuldenstatistik nicht erfasst.

Die implizite Verschuldung wird in der Doppik transparent gemacht. So werden beispielsweise Pensionsverpflichtungen durch Bildung von Pensionsrückstellungen erfasst und abgebildet.

Gegensatz: explizite Verschuldung.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger