Der Begriff der staatlichen
Verschuldung bezeichnet weiteren Sinne die Gesamtheit der
Schulden aller
Gebietskörperschaften eines Staates
(Bund, Länder und Kommunen). Ebenfalls zur staatlichen Verschuldung gerechnet werden häufig die Schulden der
ausgegliederten Einheiten
sowie die Schulden von
Parafisken, wie z.B. der Sozialversicherung.
Im engeren Sinne versteht man unter dem Begriff der staatlichen Verschuldung - in Abgrenzung zum Begriff der
kommunalen Verschuldung - die Schulden der staatlichen Gebietskörperschaften (d.h. Bund und Länder, ohne Kommunen).
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist i.d.R. die staatliche Verschuldung im weiteren Sinne angesprochen, wenn vom Begriff der staatlichen Verschuldung die Rede ist.
Die Höhe der staatlichen Verschuldung hängt insbesondere davon ab, welche
Schuldenarten und welche
Auslagerungen in die jeweilige Abgrenzung der staatlichen Verschuldung einbezogen werden.
Problematisch an der Schuldenstatistik ist, dass sie im Grundsatz
kameral konzipiert ist und demnach primär
Verbindlichkeiten ausweist.
Rückstellungen (z.B. für Pensionsverpflichtungen) werden demgegenüber (noch) nicht berichtet. Die staatliche Verschuldung ist in der Schuldenstatistik demnach untererfasst.
Ein Ausweis der Höhe der Rückstellungen ist erst im neuen
doppischenHaushalts- und
Rechnungswesen auf der
Passivseite der
Bilanz/Vermögensrechnung vorgesehen. Bedingt durch Übergangsfristen und Wahlrechte haben gleichwohl bislang noch nicht alle Gebietskörperschaften auf die Doppik umgestellt. Im Gegensatz zu den meisten Kommunen haben sich der Großteil der Länder und der Bund entschieden, die Doppik nicht einzuführen. Doppische
Schuldenstände stehen demzufolge erst für einzelne, doppisch buchende Gebietskörperschaften (z.B. Stadt Frankfurt, Rhein-Neckar-Kreis, Freie und Hansestadt Hamburg, Land Hessen) zur Verfügung. Der gebietskörperschaftsspezifische, doppische Schuldenstand für die Kernverwaltung kann der
Bilanz/Vermögensrechnung entnommen werden. Die Verschuldung des "Konzerns Gebietskörperschaft" (d.h. Kernverwaltung + Auslagerungen) wird in
konsolidierter Form im Rahmen des
Gesamt-/Konzernabschlusses veröffentlicht.
Folgende Grafik systematisiert das Portfolio der staatlichen Verschuldung und veranschaulicht, welcher Rechnungsstil (Kameralistik vs. Doppik)
welche Schuldentypen abbildet. In Bezug auf die Grafik ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass die
Kameralistik zwar den weit überwiegenden Teil
(Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten abdeckt - gleichwohl
werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik erfasst. So lässt
das kamerale Rechnungssystem beispielsweise Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.