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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verschuldung, staatliche

Der Begriff der staatlichen Verschuldung bezeichnet weiteren Sinne die Gesamtheit der Schulden aller Gebietskörperschaften eines Staates (Bund, Länder und Kommunen). Ebenfalls zur staatlichen Verschuldung gerechnet werden häufig die Schulden der ausgegliederten Einheiten sowie die Schulden von Parafisken, wie z.B. der Sozialversicherung.

Im engeren Sinne versteht man unter dem Begriff der staatlichen Verschuldung - in Abgrenzung zum Begriff der kommunalen Verschuldung - die Schulden der staatlichen Gebietskörperschaften (d.h. Bund und Länder, ohne Kommunen).

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist i.d.R. die staatliche Verschuldung im weiteren Sinne angesprochen, wenn vom Begriff der staatlichen Verschuldung die Rede ist.

Die Höhe der staatlichen Verschuldung hängt insbesondere davon ab, welche Schuldenarten und welche Auslagerungen in die jeweilige Abgrenzung der staatlichen Verschuldung einbezogen werden.

Nach neuer Schuldenstatistik (ab 2010) werden folgende drei Schuldenarten berichtet: Schulden beim öffentlichen Bereich, Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Hinsichtlich des Umfangs einbezogener Auslagerungen sei auf das sog. Schalenkonzept der öffentlichen Verschuldung verwiesen.

Problematisch an der Schuldenstatistik ist, dass sie im Grundsatz kameral konzipiert ist und demnach primär Verbindlichkeiten ausweist. Rückstellungen (z.B. für Pensionsverpflichtungen) werden demgegenüber (noch) nicht berichtet. Die staatliche Verschuldung ist in der Schuldenstatistik demnach untererfasst.

Ein Ausweis der Höhe der Rückstellungen ist erst im neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesen auf der Passivseite der Bilanz/Vermögensrechnung vorgesehen. Bedingt durch Übergangsfristen und Wahlrechte haben gleichwohl bislang noch nicht alle Gebietskörperschaften auf die Doppik umgestellt. Im Gegensatz zu den meisten Kommunen haben sich der Großteil der Länder und der Bund entschieden, die Doppik nicht einzuführen. Doppische Schuldenstände stehen demzufolge erst für einzelne, doppisch buchende Gebietskörperschaften (z.B. Stadt Frankfurt, Rhein-Neckar-Kreis, Freie und Hansestadt Hamburg, Land Hessen) zur Verfügung. Der gebietskörperschaftsspezifische, doppische Schuldenstand für die Kernverwaltung kann der Bilanz/Vermögensrechnung entnommen werden. Die Verschuldung des "Konzerns Gebietskörperschaft" (d.h. Kernverwaltung + Auslagerungen) wird in konsolidierter Form im Rahmen des Gesamt-/Konzernabschlusses veröffentlicht.

Folgende Grafik systematisiert das Portfolio der staatlichen Verschuldung und veranschaulicht, welcher Rechnungsstil (Kameralistik vs. Doppik) welche Schuldentypen abbildet. In Bezug auf die Grafik ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass die Kameralistik zwar den weit überwiegenden Teil (Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten abdeckt - gleichwohl werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik erfasst. So lässt das kamerale Rechnungssystem beispielsweise Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.

Portfolio der staatlichen Verschuldung

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu Gesamtabschlüssen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Staatsschuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsschuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung von Japan
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch Kreditrichtlinien)
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Schuldenmanagement)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger