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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (auch: Schuldenstandsquote, Staatsverschuldungsquote, Schuldenquote, Staatsschuldenquote) bezeichnet die Relation aus dem Schuldenstand eines Staates und dem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) dieses Staates. Die Verschuldungsquote wird in Prozent angegeben.

Berechnung: Verschuldungsquote = Schuldenstand / nominales BIP

Der Stand der Verschuldung wird hierbei in der Regel für einen Stichtag (z.B. 31. Dezember) bestimmt. Alternativ hierzu ist es im Grundsatz auch denkbar, den Schuldenstand zu mehreren Zeitpunkten zu berechnen und dann den Durchschnitt aus diesen Werten zu bilden. Beim nominalen Bruttoinlandsprodukt handelt es sich - im Gegensatz zum Verschuldungsstand - nicht um eine Bestandsgröße, sondern um eine Stromgröße, die sich auf eine bestimmten Zeitspanne (zumeist das Kalenderjahr) bezieht.

Veränderungen erfährt die Verschuldungsquote durch Änderungen im Zähler und/oder durch Änderungen im Nenner. So kann die Verschuldungsquote durch eine Rückführung des Schuldenstandes und/oder ein wachsendes nominales Bruttoinlandsprodukt sinken. Das nominale Bruttoinlandsprodukt kann wiederum durch Inflation und/oder reales Wirtschaftswachstum steigen.

Die Verschuldungsquote soll aufzeigen, inwiefern ein Staat finanziell in der Lage ist, seine Staatsschulden zu bedienen. So spiegelt das nominale Bruttoinlandsprodukt eines Jahres die Wirtschaftskraft des betreffenden Staates in diesem Jahr wider. Je größer die Wirtschaftskraft ist, desto höher fallen potenziell auch die jährlichen Einnahmen des Staates (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge) aus. Je höher wiederum die regelmäßigen Einnahmen des Staates sind, desto höher ist seine Finanzkraft und damit seine Fähigkeit, den Schuldendienst für die aufgenommene Staatsverschuldung vertragsgemäß zu tragen. Der Bestimmung der Verschuldungsquote basiert damit auf der Annahme, dass der Staat einer wirtschaftsstarken Volkswirtschaft sich einen höheren absoluten Schuldenstand leisten kann als ein Staat einer weniger wirtschaftskräftigen Volkswirtschaft. Mit höherem Bruttoinlandsprodukt steigt - unter sonst gleichen Bedingungen - damit auch die Kreditwürdigkeit des Staates.

Welche Höhe die Verschuldungsquote erreichen muss, um für einen Staat nicht mehr tragfähig zu sein, kann nicht allgemeingültig bestimmt werden. Dies hängt stark vom jeweiligen Staat ab. So gilt z.B. Japan ungeachtet einer Verschuldungsquote von erheblich über 200 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (noch) als zahlungsfähig. Grund hierfür ist v.a., dass die Japans Auslandsschulden relativ gering ausfallen, d.h. Japans Gläubiger kommen zum weit überwiegenden Teil aus Japan selbst.

Die Maastrichter Konvergenzkriterien schreiben vor, dass die Verschuldungsquote der Euro-Mitglieder einen Wert von 60 Prozent nicht überschreiten darf. Die Verschuldungsquote Deutschlands liegt 2015 bei 71,2 Prozent und somit um 11,2 Prozentpunkte über der im Maastricht-Vertrag vereinbarten 60-Prozent-Grenze.

Die Verschuldungsquoten aller EU-Mitgliedsstaaten können Sie hier abrufen:
- Staatsverschuldung in der EU: Ranking
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten

Siehe auch:
- Staatsschuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung von Japan
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Bruttoinlandsprodukt"
- Linksammlung zu Statistiken der Statistischen Ämter (u.a. zum BIP)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger