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Verschuldungsquote
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Verschuldungsquote
Die Verschuldungsquote (auch: Schuldenstandsquote, Staatsverschuldungsquote, Schuldenquote, Staatsschuldenquote) bezeichnet die Relation aus dem
Schuldenstand eines Staates und dem nominalen
Bruttoinlandsprodukt (BIP) dieses Staates. Die Verschuldungsquote wird in Prozent angegeben.
Der Stand der Verschuldung wird hierbei in der Regel für einen Stichtag (z.B. 31. Dezember) bestimmt. Alternativ hierzu ist es im Grundsatz auch
denkbar, den Schuldenstand zu mehreren Zeitpunkten zu berechnen und dann den Durchschnitt aus diesen Werten zu bilden. Beim
nominalen Bruttoinlandsprodukt handelt es sich - im Gegensatz zum Verschuldungsstand - nicht um eine Bestandsgröße, sondern um
eine Stromgröße, die sich auf eine bestimmten Zeitspanne (zumeist das Kalenderjahr) bezieht.
Veränderungen erfährt die Verschuldungsquote durch Änderungen im Zähler und/oder durch Änderungen im Nenner.
So kann die Verschuldungsquote durch eine Rückführung des Schuldenstandes und/oder ein wachsendes nominales Bruttoinlandsprodukt
sinken. Das nominale Bruttoinlandsprodukt kann wiederum durch
Inflation und/oder reales Wirtschaftswachstum steigen.
Die Verschuldungsquote soll aufzeigen, inwiefern ein Staat finanziell in der Lage ist, seine
Staatsschulden zu bedienen. So spiegelt das nominale Bruttoinlandsprodukt eines Jahres die Wirtschaftskraft des betreffenden Staates
in diesem Jahr wider. Je größer die Wirtschaftskraft ist, desto höher fallen potenziell auch die jährlichen
Einnahmen des Staates (z.B.
Steuern,
Gebühren,
Beiträge) aus. Je höher wiederum die regelmäßigen Einnahmen des Staates sind, desto höher ist seine Finanzkraft und damit seine Fähigkeit, den
Schuldendienst für die aufgenommene Staatsverschuldung vertragsgemäß zu tragen. Der Bestimmung der Verschuldungsquote basiert damit auf
der Annahme, dass der Staat einer wirtschaftsstarken Volkswirtschaft sich einen höheren absoluten Schuldenstand leisten kann als ein Staat
einer weniger wirtschaftskräftigen Volkswirtschaft. Mit höherem Bruttoinlandsprodukt steigt - unter sonst gleichen Bedingungen - damit auch die
Kreditwürdigkeit des Staates.
Welche Höhe die Verschuldungsquote erreichen muss, um für einen Staat nicht mehr tragfähig zu sein, kann nicht allgemeingültig bestimmt
werden. Dies hängt stark vom jeweiligen Staat ab. So gilt z.B. Japan ungeachtet einer Verschuldungsquote von erheblich über 200 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts (noch) als
zahlungsfähig. Grund hierfür ist v.a., dass die Japans
Auslandsschulden relativ gering ausfallen, d.h. Japans
Gläubiger kommen zum weit überwiegenden Teil aus Japan selbst.
Die
Maastrichter Konvergenzkriterien
schreiben vor, dass die Verschuldungsquote der Euro-Mitglieder einen Wert von 60 Prozent nicht
überschreiten darf. Die Verschuldungsquote Deutschlands liegt 2015 bei 71,2 Prozent und somit um 11,2 Prozentpunkte über der im Maastricht-Vertrag
vereinbarten 60-Prozent-Grenze.
Die Verschuldungsquoten aller EU-Mitgliedsstaaten können Sie hier abrufen:
- Staatsverschuldung in der EU: Ranking
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
Siehe auch:
- Staatsschuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung von Japan
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Bruttoinlandsprodukt"
- Linksammlung zu Statistiken der Statistischen Ämter (u.a. zum BIP)
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