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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Versicherungsfunktion (kommunaler Finanzausgleich)

Der Begriff Versicherungsfunktion bezeichnet eine Funktion des kommunalen Finanzausgleichs. Die Versicherungsfunktion leitet sich aus der Allokationsfunktion ab.

In einer Ökonomie kann es stets zu einnahme- oder ausgabeseitigen Schocks (z.B. Wirtschaftskrise, Naturkatastrophe) kommen. Hier kann es im Sinne einer effizienten Mittelverteilung notwendig werden, dass Mittel zur Herstellung der optimalen Allokation (temporär) umverteilt werden, damit insgesamt das höchstmögliche Nutzenniveau generiert/erhalten werden kann. In gewisser Weise ist der kommunale Finanzausgleich damit ein Versicherungssystem für derartige Schocks (Versicherungsfunktion). Brechen z.B. in einer Kommune Gewerbesteuereinnahmen als wichtige Einnahmeart ein, tritt der kommunale Finanzausgleich als "Versicherer" dieses (temporären) Schocks ein.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger