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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Versicherungsteuer
Die Versicherungsteuer ist eine Steuer, deren Steuergegenstand die Zahlung von Versicherungsbeiträgen bzw.
-prämien darstellt. Das Steueraufkommen fließt dem Bund zu.

Weitere Informationen:
» Versicherungsteuergesetz (VersStG)
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