Versorgungsempfänger nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht
Bei den Versorgungsempfängern nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht handelt es sich in der
Abgrenzung der
Versorgungsempfängerstand-Statistik des Statistischen Bundesamtes, um Personen,
die nach beamten- und soldatenrechtlichen Vorschriften versorgt werden. Hierzu zählen ehemalige
Beamte, Richter und Soldaten sowie Hinterbliebene von verstorbenen aktiven Beamten und Ruhegehaltsempfängern.