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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Versorgungsempfänger nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht

Bei den Versorgungsempfängern nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht handelt es sich in der Abgrenzung der Versorgungsempfängerstand-Statistik des Statistischen Bundesamtes, um Personen, die nach beamten- und soldatenrechtlichen Vorschriften versorgt werden. Hierzu zählen ehemalige Beamte, Richter und Soldaten sowie Hinterbliebene von verstorbenen aktiven Beamten und Ruhegehaltsempfängern.

Siehe hierzu auch:
- Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes (Statistisches Bundesamt)
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum