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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verstärkungsvermerk

Verstärkungsvermerke sind Haushaltsvermerke, die es der Verwaltung gestatten, die bei einem Einnahmetitel zusätzlich zu den im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen generierten Mehreinnahmen bei einem bestimmten Ausgabetitel zur Leistung von Mehrausgaben zu verwenden. Ein Verstärkungsvermerk ist sowohl bei dem betreffenden Ausgabe- als auch dem betreffenden Einnahmetitel anzubringen.

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger