Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » V » Vertretungskörperschaft

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Vertretungskörperschaft

Der Begriff der Vertretungskörperschaft (auch: Kommunalvertretung) ist eine allgemeine Bezeichnung für die Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft (kreisfreie Stadt, kreisangehörige Stadt/Gemeinde, Landkreis, sonstiger Gemeindeverband). Die Mitglieder der Vertretungskörperschaft werden im Rahmen der Kommunalwahlen von den wahlberechtigten Bürgern gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Vertretungskörperschaft eine Aufwandsentschädigung.

Die grundgesetzliche Regelung zur Vertretungskörperschaft lautet wörtlich (Art. 28 Abs. 1 Satz 2-4 Grundgesetz):
"In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten."

Die Vertretungskörperschaft ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und das höchste Gremium einer Kommune. Ein wichtiges Privileg der Vertretungskörperschaft ist das Budgetrecht.

Je nach Kommunaltyp und Bundesland werden konkret verschiedene Bezeichnungen für die jeweilige Vertretungskörperschaft verwendet. Hierzu zählen insbesondere:
- Bei Gemeinden: Gemeinderat, Rat(sversammlung), Gemeindevertretung
- Bei Städten: Stadtrat, Rat(sversammlung), Stadtverordnetenversammlung, Stadtvertretung
- Bei Marktgemeinden: Marktgemeinderat
- Bei Ortsgemeinden: Ortsgemeinderat
- Bei Verbandsgemeinden: Verbandsgemeinderat
- Bei Kreisen/Landkreisen: Kreistag

Manchmal wird anstatt des Begriffs der Vertretungskörperschaft auch alternativ der Begriff des Kommunalparlaments verwendet. Dieser ist im kommunalen Kontext indes missverständlich, da die Vertretungskörperschaft staatsrechtlich betrachtet Teil der Exekutive (d.h. Teil der Kommunalverwaltung) und nicht Teil der Legislative ist. Entsprechend kann eine Vertretungskörperschaft keine Gesetze, sondern nur Satzungen (unter Beachtung des Landes- und Bundesrechts), erlassen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger